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Die
Schmerzklinik ist nach § 40 SGB V von allen gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationseinrichtung anerkannt. Für Patienten mit
privater Krankenkasse werden Krankenhaus- bzw. krankenhausvergleichbare Behandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Beihilfefähig.

PLEXUSLÄSION
(Plexusläsionen)

Der Begriff "Plexus" steht für ein Geflecht. Im menschlichen Körper gibt es mehrere Geflecht-Arten, es wird unterschieden zwischen Venen -, Lymphgefäß- und Nerven geflecht. Nerven geflechte gibt es mehrere, so den Plexus lumbalis, Plexus lumbosacralis, Plexus cervicalis und Plex us brach ialis.
In der medizinischen "Umgangssprache" steht der Begriff "Plexusläsion" für eine Läs ion des Plexus brach ialis, da eine Verletzung der anderen Nervengeflechte relativ selten vorkommt, bedingt durch deren anatomische Lage.

Kurz zu den Begriffen und zur Anatomie (= Lehre vom Aufbau des Körpers):

Pl exus brachial is:

Der sog. Ar mplexus, auch als Armnervengeflecht bezeichnet, versorgt sensibel (= die Empfindung betreffend) und motorisch (= die Muskelkraft betreffend) den gesamten Arm und Teile der Schulter-, Brust- und Rückenmuskulatur.
Im Armbereich teilt sich der
Ar mplexus in die Nerven (Nn.) radialis (Speichennerv), ulnaris (Ellennerv) und medianus ("Mittel"-Nerv) auf.
Der
Ar mplexus wird von Nervenwurzeln der unteren Hals- und oberen Brustwirbelsäule gebildet.


Quelle: www.neuro24.de

Der Begriff „Läs ion“ beschreibt Schäd igungen verschiedener Art, wodurch es zu verschiedenen Störungen einer Funktion oder in einem Gewebe kommen kann, so zum Beispiel durch Verletzungen oder auch Entzündungen.

Am häufigsten entstehen Plexusläsionen durch mechanische Einwirkungen, hauptsächlich in Folge von Verletzungen bzw. Unfällen. Besonders gefürchtet und sehr schmerzhaft ist ein Armplexusausriss (komplett oder nur teilweise), häufig vorkommend bei Motorradunfällen. Nicht selten kommt es auch zu Armplexusläsion en bei Fehllagerung des Armes im Rahmen einer Narkose. Auch Wachstumsstörungen bzw. Fehlbildungen können zu einer Läsion führen (z. B. Thoracic-outlet-Syndrom oder auch das sogenannte Halsrippensyndrom).
Eine Störung des Ple xus brach ialis liegt auch beim Parsonage-Turner-Syndrom (neuralgische Schulteramyotrophie) vor.

Eine Plexusläsion führt nicht selten zu einer Kausalgie (komplexes regionales Schmerzsyndrom Typ II bzw. CRPS Typ II)

Nach einer Plexusläsion tritt ein sog. neuropathischer Schmerz auf, wobei je nach Lokalisation der Läs ion die Schmerz ausbreitung sehr variieren kann. Bei einer Läs ion motorischer (= die Muskelkraft betreffender) Nervenanteile kann es auch zu Lähmungen kommen.

Die medikamentöse Schmerzbehandlung bei einer Plexusläsion ist selbst für den erfahrenen Schmerztherapeuten eine Herausforderung.
Zunächst können Antiepileptika
(= Mittel gegen die Fallsucht, aber auch gegen diesen Schmerz wirksam) versucht werden. Als erste Wahl gelten heute Gabapentin oder Pregabalin, als 2. Wahl Carbamazepin. Die Kombination mit Baclofen (= ein im Rücken mark / Gehirn wirkendes Mittel zur Muskelentspannung) hilft Gabapentin bzw. Pregabalin oder Carbamazepin einzusparen. Ansonsten bleibt bei diesen Schmerzen oft nur die Verschreibung von Opioide n bzw. Opiaten.

Spezielle Schmerztherapie

Sehr hilfreich ist im Rahmen einer stationären Schmerztherapie bei Schmerzen nach einer Plexusläsion eine intensive therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel) in Form der kontinuierliche Blockade des Plexus brach ialis, bei Beteiligung der Schulter auch in der sog. retrograd hohen Variante. Dabei wird vorübergehend (z.B. 10-14 Tage lang) ein dünner Kunststoffschlauch (Katheter) nahe der Achselhöhle in die Ner venscheide des Armnervengeflechts eingepflanzt und innerhalb derselben noch weiter nach oben vorgeschoben. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. Wenn während dem Einspritzen und noch kurze Zeit danach der Oberar m mit einer Manschette abgestaut wird, so wird die Betäubungsmittellösung innerhalb der Ner venscheide nach oben getrieben und kann so auch im Schulterbereich und bei entsprechender Betäubungsmittelmenge sogar an der Halswirbelsäule schmerzlindernd bzw. schmerzausschaltend wirken.
Zur Schmerzbehandlung kann auch die kontinuierliche, interskalenäre (= zwischen Mus keln im seitlichen, unteren Halsbereich) Blockade des
Ple xus brach ialis durchgeführt werden, allerdings ist diese Methode mit einem etwas größeren Risiko behaftet.
Das örtliche Betäubungsmittel wird bei diesen Nervenblockaden so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben.
Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Ner ven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert, die entzündlichen oder degenerativen
(= abnutzungsbedingten) Schmerzursachen aber auch einer Störung des Nervenzellstoffwechsels (so bei neuropathischen Schmerzen) nachhaltig entgegenwirkt.
Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige Blockadebehandlung auch das sog. Schmerz gedächtnis zu löschen, auch nach Plexusläsionen.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)). Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten.
Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten auch gegenüber den Rentenversicherungen. Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf, in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden. Hier gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: http://www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht2 und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht3.

Sie wollen mit einem erfahrenen Schmerzarzt sprechen? Kein Problem, einfach jeweils an einem Mittwoch zwischen 13.00 und 14 Uhr oder Donnerstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr die Tel.-Nr. 07931-5450 anwählen (keine extra Gebühren).

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